Sustainability
PPWR – Von der Produktgestaltung bis zur Abfallbehandlung: eine nachhaltigere Richtung.
20.03.2026

Die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und ab dem 12. August 2026 anwendbar. Sie stellt einen echten Wendepunkt im Verpackungsmanagement in der EU dar und betrifft auch Nicht-EU-Unternehmen, die in den Block liefern: Die Regeln gelten für alle Mitgliedstaaten und wirken sich besonders auf den Lebensmittelsektor aus, wodurch Nachhaltigkeit zu einer praktischen Mission wird – nicht mehr nur Theorie. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Aspekte dieser Verordnung.

Ein einheitlicher Satz von Verpackungsregeln in der gesamten EU und mehrere Vorteile

Die PPWR ersetzt die bisherige Richtlinie und wird zu einer einheitlichen Verordnung in ganz Europa, anwendbar auf Hersteller, Importeure, Händler (Zwischen- und Endverteiler) und andere Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem EU‑Markt in Verkehr bringen. Diese Entscheidung bringt für Unternehmen mehrere Vorteile:

·       Verringerte rechtliche Unsicherheiten sowie technische und bürokratische Handelshemmnisse;

·       Keine Notwendigkeit, unterschiedliche Verpackungen für jedes bediente Land anzupassen;

·       Vereinfachte und harmonisierte Kennzeichnung;

·       Keine Notwendigkeit, voneinander abweichende nationale Vorschriften zu managen;

·       Reduzierte Verwaltungskosten.

Recycelbar, nachhaltig – und sogar einfacher.

Die PPWR zielt auch darauf ab, Verpackungen leichter recycelbar zu machen. Bis 2030 müssen alle auf dem EU‑Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen real und wirtschaftlich recycelbar sein – nicht nur theoretisch. Das bedeutet, dass Verpackungen so gestaltet sein müssen, dass sie innerhalb bestehender Recyclingsysteme effektiv gesammelt, sortiert und verarbeitet werden können. Folglich müssen Unternehmen dem Verpackungsdesign und den verwendeten Materialien mehr Aufmerksamkeit schenken. Dies bedeutet nicht zwingend komplexere Materialien oder Designs: Manchmal ist echte Innovation Vereinfachung.

Die Verringerung der Verpackungskomplexität – zum Beispiel durch die Begrenzung schwer trennbarer Mehrschichtmaterialien – trägt dazu bei, die Recyclingeffizienz zu verbessern und die Menge an Material zu erhöhen, die in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden kann. Einfachere Verpackungsstrukturen und leichter rückgewinnbare und recycelbare Materialien sind eine Win‑win‑Lösung. Auf diese Weise unterstützt die Verordnung den Übergang zu einem stärker zirkulären Verpackungssystem in der gesamten Europäischen Union.

PFAS: ein zentraler Schwerpunkt der Verordnung.

Die PPWR führt strengere Regeln ein, um gefährliche Stoffe in auf dem EU‑Markt in Verkehr gebrachten Verpackungen zu begrenzen, und zielt darauf ab, das Vorkommen besorgniserregender Stoffe über den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen hinweg zu reduzieren – einschließlich Abfallmanagement und Recyclingprozessen. Ein besonderer Schwerpunkt der Verordnung betrifft per- und polyfluoralkylierte Substanzen (PFAS), insbesondere bei Lebensmittelkontaktverpackungen. Ab dem 12. August 2026 sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, verboten, wenn PFAS bestimmte Schwellenwerte überschreiten, darunter:

·       25 ppb für einzelne PFAS;

·       250 ppb für die Gesamtkonzentration von PFAS;

·       50 ppm für PFAS, einschließlich polymerer PFAS.

Die Verordnung hält zudem die bestehenden Grenzwerte für Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom aufrecht.

Kennzeichnungsstandards für mehr Transparenz

Im Jahr 2028 werden harmonisierte Kennzeichnungsregeln eingeführt, um die Transparenz zu verbessern und die ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung von Verpackungen in der gesamten EU zu unterstützen. Diese Maßnahmen sollen Verbrauchern helfen, Verpackungsabfälle korrekt zu trennen, konsistente Anforderungen zwischen den Mitgliedstaaten sicherstellen und Hindernisse für den freien Warenverkehr vermeiden.

Verpackungen, die auf dem EU‑Markt in Verkehr gebracht werden, müssen standardisierte Informationen zu ihrer Materialzusammensetzung anzeigen und Hinweise für die korrekte Trennung und das Recycling geben. Die Verordnung fördert außerdem den Einsatz digitaler Tools – etwa QR‑Codes oder anderer Datenträger –, die zusätzliche Informationen zu Wiederverwendungssystemen, Sammelstellen oder zum Vorhandensein besorgniserregender Stoffe bereitstellen können. Darüber hinaus müssen wiederverwendbare Verpackungen klar gekennzeichnet sein und Informationen enthalten, wie sie zurückgegeben oder wiederverwendet werden sollen. Die Verordnung begrenzt zudem potenziell irreführende Umweltbehauptungen auf Etiketten und stellt sicher, dass die Verbrauchern bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen korrekt und EU‑weit konsistent sind. Transparenz ist Mittel und Ziel.

Ein Zeitplan für die Zukunft der Verpackung

Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle wird in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt: Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten, ihre allgemeine Anwendung beginnt am 12. August 2026, wenn die meisten Verpflichtungen für auf dem EU‑Markt in Verkehr gebrachte Verpackungen wirksam werden. Weitere Anforderungen folgen in den darauffolgenden Jahren, darunter die Einführung harmonisierter Kennzeichnungsregeln und Maßnahmen zur Verringerung unnötigen Leervolumens in Verpackungen bis 2028. Bis 2030 müssen Verpackungen zudem Kriterien der wirtschaftlichen Rezyklierbarkeit erfüllen und damit die Ziele der EU‑Kreislaufwirtschaft weiter stärken.

KURZÜBERSICHT

1. Was ist die PPWR in Kürze?

Es ist die neue EU‑Verpackungsverordnung, die ohne lokale Unterschiede für alle Mitgliedstaaten gilt.

2. Wann gelten die Anforderungen für Lebensmittelverpackungen?

Ab dem 12. August 2026, mit weiteren Schritten in den Jahren 2028 und 2030.

3. Welche Prüfungen müssen Lebensmittelhersteller durchführen?

Sie müssen Materialien, Rezyklierbarkeit und das Vorhandensein von PFAS prüfen, Etiketten und Dokumentation aktualisieren sowie die Rolle bewerten, die sie in der Lieferkette einnehmen (Hersteller, Produzent, Importeur, Distributor).

4. Gilt die PPWR auch für Importe verpackter Lebensmittelprodukte?

Ja, sie gilt für alle Verpackungen, die auf dem EU‑Markt in Verkehr gebracht werden – unabhängig von ihrer Herkunft.

5. Welche neuen PFAS‑Grenzwerte gelten für Lebensmittelverpackungen?

25 ppb für einzelne PFAS, 250 ppb gesamt, 50 ppm für polymere PFAS.

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